AGB's |
Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Stephan EDV-Dienstleistungen 1. Vertragsgegenstand Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Stephan EDV-Dienstleistungen und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. 2. Vertragsabschluss Der Vertrag zwischen Stephan EDV-Dienstleistungen und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Stephan EDV-Dienstleistungen schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch Email zählt, den Vertragsabschluss bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, E-Mail) seitens Stephan EDV-Dienstleistungen sind verbindlich für die Dauer von 14 Tage seit Aussendung des Angebotes. Die Angebote im Online-Bereich (Internet-Homepage: www.sued-pc.de) sind unverbindlich. Die Beauftragung von Stephan EDV-Dienstleistungen kann über die Stephan EDV-Dienstleistungen -Homepage erfolgen. Durch Anklicken eines speziellen Bestell-Buttons gibt der Käufer Stephan EDV-Dienstleistungen eine verbindliche Bestellung der Dienstleistung ab. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde uns eine Bestellung persönlich oder telefonisch erteilt oder in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) übermittelt. Stephan EDV-Dienstleistungen ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung oder, wenn der Inhalt der Bestellung die Lieferung einer Ware ist, durch die Auslieferung der Ware, oder in allen Fällen auch dadurch erklärt werden, dass Stephan EDV-Dienstleistungen dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen. 3. Leistungen und Preise Stephan EDV-Dienstleistungen kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Stephan EDV-Dienstleistungen erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach ß 611 ff. BGB. Stephan EDV-Dienstleistungen behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Stephan EDV-Dienstleistungen berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. 3.1. Installationsleistungen Die Leistung wird von Stephan EDV-Dienstleistungen am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Stephan EDV-Dienstleistungen oder seine Partner. 3.2. Reparatur- und Wartungsleistungen Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von Stephan EDV-Dienstleistungen sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Stephan EDV-Dienstleistungen nicht zu vertreten ist. Stephan EDV-Dienstleistungen kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn - der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt; - ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist; - der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat; - der Auftrag storniert wurde und Stephan EDV-Dienstleistungen bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird; - die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind. " Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Stephan EDV-Dienstleistungen zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Stephan EDV-Dienstleistungen, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Stephan EDV-Dienstleistungen beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt Stephan EDV-Dienstleistungen keine Haftung. 3.3. Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten angeboten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet. Der Stephan EDV-Dienstleistungen -Partner informiert den Kunden zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt. Ansprüche gegen Stephan EDV-Dienstleistungen wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von Stephan EDV-Dienstleistungen nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird. Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Stephan EDV-Dienstleistungen hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei Stephan EDV-Dienstleistungen zustande. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten. 3.4. Lieferung von Waren Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat Stephan EDV-Dienstleistungen seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie Mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern. 3.5. Preise Stephan EDV-Dienstleistungen hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 14 Tage gebunden. Für die Standardserviceleistungen ist die Stephan EDV-Dienstleistungen -Preisliste im Internet zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Endkunden maßgebend. 4. Informationspflichten Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten Stephan EDV-Dienstleistungen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Stephan EDV-Dienstleistungen vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt. 5. Zahlungspflichten Zahlungen an Stephan EDV-Dienstleistungen sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug). Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. 6. Gewährleistung und Haftung Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Stephan EDV-Dienstleistungen die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. Stephan EDV-Dienstleistungen haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Stephan EDV-Dienstleistungen, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von Stephan EDV-Dienstleistungen zurückzuführen sind. 7. Eigentumsvorbehalt Stephan EDV-Dienstleistungen bzw. der Stephan EDV-Dienstleistungen-Partner behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Stephan EDV-Dienstleistungen oder der Stephan EDV-Dienstleistungen-Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Stephan EDV-Dienstleistungen oder seiner Stephan EDV-Dienstleistungen-Partner durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Stephan EDV-Dienstleistungen davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von Stephan EDV-Dienstleistungen zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Stephan EDV-Dienstleistungen hinzuweisen. 8. Schutzrechte Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Stephan EDV-Dienstleistungen dafür, dass er die von Stephan EDV-Dienstleistungen geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Stephan EDV-Dienstleistungen im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Stephan EDV-Dienstleistungen weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Stephan EDV-Dienstleistungen verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte. 9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Stephan EDV-Dienstleistungen und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Stephan EDV-Dienstleistungen Gerichtsstand. Stephan EDV-Dienstleistungen ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Stephan EDV-Dienstleistungen Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Neuhausen, den 01.12.2004 |